Wir freuen uns sehr das Sie den Weg zu uns gefunden haben oder wieder zu Besuch da sind um sich mit unseren Webseminaren weiter zu bilden.
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1. Diese AGB gelten zwischen vetwissen (haftungsbeschränkt), Im Ockert 5, 64823 Groß-Umstadt (im folgenden Veranstalter genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Teilnahme an Kursen, Seminare, Workshops und Webinaren (im folgenden Veranstaltung genannt).
1.1 Auch Webinare gelten als digitale Schulungsveranstaltungen.
Die Anmeldung an einem Webinar erfolgt ausschließlich über die Webseite von vetwissen.de und https://vetwissen-akademie.de. Es gelten unsere gesamten AGB die im folgendem beschrieben sind.
1.2 Mitwirkunkspflicht der Teilnehmer bei Webinaren und Online-Kursen
Die Teilnehmer müssen über entsprechende technische Vorraussetzungen der Soft- u. Hardware (z.B. ausreichend schnelle Internetverbindung, Browser, Adobe Flashplayer usw.) verfügen. Der Teilnehmer bekommt vor der Veranstaltung eine Email, in der alle Notwendigen Zugangsdaten wie Link und Passwort enthalten ist. Ein nicht vorhandensein der Notwendigen Soft- u. Hardware entbindet nicht von der Vertraglichen Zahlungsplicht des Teilnehmer.
Der Teilnehmer verpflichtet sich die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, diese nicht an dritte weiterzugeben und vor unbefugten Zugriff zu schützen. Sollten sich beim Teilnehmer wichtige Informationen (E-Mailadresse) ändern muss er diese dem Veranstalter schnellst möglich zu kommen lassen. Andernfalls kann eine dadurch verursachte nicht Teilnahme an dem Webinar oder E-Learning nicht von der Zahlungspflicht entbinden.
2. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen des Veranstalters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen.
3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1. Grundlage des Angebots des Veranstalters und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweilige Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. bei Sonderarrangements das individuell erstellte Angebot des Veranstalters.
2. Die Anmeldung / Buchung erfolgt über die Webseite www.vetwissen.de und https://vetwissen-akademie.de. Dafür gilt folgendes: Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.
Die volle Veranstaltungsgebühr ist am ersten Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar, oder vorab bis zu einem vom Veranstalter benannten Datum per Überweisung oder Paypal auf das Konto des Veranstalters, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, zu entrichten. In der Regel wird mit Anmeldung eine Anzahlung von 50% der Kursgebühr fällig. Bei Kurse bei denen auch eine Ratenzahlung möglich ist, wird in der Regel eine Anzahlung von 10% der Kursgebühr fällig. Auf Ratenzahlung besteht kein Anspruch. Die Ratenzahlungn wird gesondert vereinbart.
Sollte ein Kurs ausfallen gewähren wir keine Verzinsung auf die bereits gezahlten Beiträge/Raten.
1. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung des Veranstalters, die auf dessen Homepage https://vetwissen.de und https://vetwissen-akademie.de zu finden ist.
2. Die Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für die Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers sowie eines von diesem mitgebrachten Pferdes, es sei denn dies ist in der Ausschreibung ausdrücklich anders aufgeführt.
3. Bei Buchung eines Leihpferdes ist die Stellung der erforderlichen Ausrüstung des Pferdes im Kurspreis enthalten. Die Stellung der für die Veranstaltung erforderlichen Ausrüstung (z.B. NeuroStim, Pads, Pylonen etc.) ist im Veranstaltungspreis enthalten.
1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief oder Email vorliegen.
2. Die Rücktrittskosten betragen
vom 50. bis 31. Tag vor Beginn der Veranstaltung – 25 % des Gesamtpreises
vom 31. bis 19. Tag vor Beginn der Veranstaltung – 50 % des Gesamtpreises
vom 20. bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung – 75 % des Gesamtpreises
10 Tage vor bis zu Beginn der Veranstaltung – 100 % des Gesamtpreises
3. Nimmt der Teilnehmer Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
4. Tritt der Teilnehmer nach Abschluss eines zur Finanzierung des Kurses verwendeten
Kreditvertrages vom Vertrag zurück, hat er nur Anspruch auf (anteilige) Erstattung der Kurskosten,
nicht jedoch auf Erstattung sonstiger mit dem Kreditvertrag verbundener Kosten durch den
Veranstalter.
1. Bis zum Beginn der Veranstaltung darf der Teilnehmer bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson beschaffen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter und dessen Zustimmung. Der Veranstalter hat das Recht, dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
2. Findet der zurückgetretene Teilnehmer keine geeignete Ersatzperson, bemüht sich der Veranstalter, selbst Ersatzteilnehmer zu beschaffen. Gelingt dies dem Veranstalter, so wird eine Bearbeitungsgebühr von €25.- berechnet. In diesem Fall entstehen dem ursprünglichen Teilnehmer keine Rücktrittskosten.
3. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.
Der Veranstalter ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen:
1. ohne Einhaltung einer Frist:
a) Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, andere Personen erheblich belästigt oder gefährdet, gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht verstößt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, bzw. wenn er die Veranstaltungsgebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat.
b) Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Teilnehmer falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, seiner Ausbildung und seinen Fähigkeiten bzw. den Teilnahmevoraussetzungen seines Tieres gemacht hat und dadurch ursächlich er selbst, die Mitteilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer gegen fachlich anerkannte Regeln des Tierschutz im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder des Führens des Tieres schuldhaft verstößt
c) In beiden Fällen hat der Teilnehmer den vollen Veranstaltungspreis nebst bereits in Anspruch genommener Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises besteht in diesen Fällen nicht.
2. bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung:
a) Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder fortgeführt werden kann, weil sie z.B. infolge von Unfall / Krankheit des Veranstalters bzw. des vom Veranstalter für die Veranstaltung eingesetzten Trainers oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Epidemien) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
b) Wenn die vom Veranstalter zu bestimmende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
c) In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten. Der Teilnehmer hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch den Veranstalter nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Programmänderungen durch den Veranstalter sind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während der Veranstaltung kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer vom Veranstalter nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.
3. Unterlässt er schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
1. Der Veranstalter, seine Leihtiere und seine qualifizierten Trainer/Dozenten sind haftpflichtversichert.
2. Für Teilnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung.
3. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Tier während der Dauer der Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.
4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt die Haftung wegen aller dem Teilnehmer durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Ferner stellt der Teilnehmer den Veranstalter im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
5. Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen, in denen geritten wird, einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger Euronorm, sowie festes Schuhwerk tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.
6. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von Sicherheitsschuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen. Entscheiden sich erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe und/ oder ohne Reithelm dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
7. Die vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und Namen des Veranstalters.
8. Das Konsumieren von Alkohol auf der Veranstaltung durch die Teilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr.
1. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Tiere müssen über einen aktuellen Impfschutz verfügen, dessen Umfang vom Veranstalter vorgegeben wird. Auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Helfer ist der Equidenpass/Impfpass vorzulegen.
2. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Auf Verlangen des Veranstalters ist hierüber vor Beginn der Veranstaltung eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.
3. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Tiere müssen eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, in der das Risiko der Arbeit mit ungewöhnlichen Zumutungen mitversichert ist. Auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Helfer ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
4. Während der gesamten Veranstaltung trägt der Reiter/Tierbesitzer die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung seines Tieres und bleibt Tierhalter im Sinne des § 834 BGB. Insbesondere haftet er uneingeschränkt nach § 833 BGB.
5. Das vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Tier muss gesundheitlich dazu in der Lage sein an der Veranstaltung teilzunehmen. Gesundheitliche Vorerkrankungen des Pferdes müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen und stellen keinerlei Hinderungsgrund für die Teilnahme an der Veranstaltung dar. Vor Beginn der Veranstaltung ist dem Veranstalter die Vorerkrankung/Gesundheitsstörung des Tieres mitzuteilen.
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
1. Eventuell während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos dürfen vom Veranstalter für Marketingzwecke in Öffentlichen Medien genutzt werden.
2. Die vom Veranstalter und dessen Dozenten angefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere eine Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters und der ggf. auf den Fotos dargestellten Personen. Das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen Teilnehmern ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten erlaubt.
1. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden vom Veranstalter ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
2. Der Veranstalter sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Missbrauch.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Stand: Januar 22